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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Disaggregiertes Verfahren

Das disaggregierte Verfahren ist ein Schätzverfahren zur Bestimmung des strukturellen Defizits, das z.B. vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung verwendet wird.

Beim disaggregierten Verfahren wird der Finanzierungssaldo um konjunkturelle Einflüsse bereinigt, um das strukturelle Defizit zu bestimmen. Hierbei wird einzeln für die als konjunkturabhängig eingestuften Einnahme- und Ausgabepositionen ein konjunktureller Anteil bestimmt. Zur Berechnung dieses konjunkturellen Anteils werden jeweils makroökonomische Bezugsgrößen (z.B. Zahl der Arbeitnehmer, Zahl der Arbeitslosen, Bruttolöhne/-gehälter) herangezogen.

Das disaggregierte Verfahren ist abzugrenzen vom aggregierten Verfahren zur Bestimmung des strukturellen Defizits, das z.B. im Rahmen der Staatsschuldenbremse nach Grundgesetz sowie seitens der Europäischen Kommission Anwendung findet.

Siehe auch:
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"



Weitere Informationen:
» Deutsche Bundesbank: Ein disaggregierter Ansatz zur Berechnung konjunkturbereinigter
   Budgetsalden für Deutschland

» Deutsche Bundesbank: Zur Konjunkturbereinigung des staatlichen Finanzierungssaldos in
   Deutschland - ein disaggregierter Ansatz

» Deutsche Bundesbank: Ein disaggregierter Ansatz zur Analyse der Staatsfinanzen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger