Das disaggregierte Verfahren ist ein Schätzverfahren zur Bestimmung des
strukturellen Defizits, das z.B. vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung verwendet wird.
Beim disaggregierten Verfahren wird der
Finanzierungssaldo um konjunkturelle Einflüsse bereinigt, um das strukturelle Defizit zu bestimmen. Hierbei wird einzeln für die als konjunkturabhängig eingestuften
Einnahme- und
Ausgabepositionen ein konjunktureller Anteil bestimmt. Zur Berechnung dieses konjunkturellen Anteils werden jeweils makroökonomische Bezugsgrößen (z.B. Zahl der Arbeitnehmer, Zahl der Arbeitslosen, Bruttolöhne/-gehälter) herangezogen.
Das disaggregierte Verfahren ist abzugrenzen vom
aggregierten Verfahren zur Bestimmung des strukturellen Defizits, das z.B. im Rahmen der
Staatsschuldenbremse nach Grundgesetz sowie seitens der Europäischen Kommission Anwendung findet.