Komplett entschuldet im engeren Sinne ist eine Gebietskörperschaft dann, wenn der Schuldenstand bei 0,00 Euro liegt.
Im weiteren Sinne ist eine Gebietskörperschaft auch dann als entschuldet zu betrachten, wenn das
Finanzvermögen betragsmäßig
ausreicht, um die Schulden vollständig zu decken.
Im internationalen Kontext wird der Begriff Entschuldung z.T. auch als
Synonym für einen Schuldenerlass verwendet. In diesem Sinne bedeutet
Entschuldung dann den teilweisen oder vollständigen Verzicht auf die
Rückzahlung eines Betrages, welcher von einem Staat einem anderen
geschuldet wird.