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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ertragskonto

Ertragskonten sind eine Art des Erfolgskontos. Sie dienen der buchungstechnischen Erfassung von Erträgen. Die Erträge werden stets auf der Haben-Seite des Ertragskontos erfasst. Das Ertragskonto wird, wie jedes Erfolgskonto, auf das Gewinn- und Verlustkonto bzw. das Ergebnisrechnungskonto abgeschlossen, auf dessen Grundlage die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bzw. die Ergebnisrechnung erstellt wird.

Gegensatz: Aufwandskonto.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger