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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)

Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ist ein Bestandteil des ab Mai 2010 etablierten Euro-Schutzschirms der Europäischen Union (EU). Als zeitlich begrenztes Instrument zur Unterstützung von in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Mitgliedsstaaten ist die EFSF mit einem Ausleihvolumen von 440 Mrd. Euro ausgestattet. Die finanziellen Mittel zur Vergabe von Krediten an Mitgliedsstaaten beschafft sich die EFSF am Kapitalmarkt. Zur Gewährleistung einer möglichst günstigen Refinanzierung ist der Garantierahmen der Euro-Mitglieder auf max. 780 Mrd. Euro erhöht worden.

Mittel aus der EFSF dürfen nur geknüpft an explizit definierte wirtschafts- und finanzpolitische Auflagen an Euro-Mitglieder Mittel ausgereicht werden. Die Einhaltung der Auflagen wird von der sog. Troika (bestehend aus Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfonds) überwacht.

Die EFSF soll Mitte 2013 vollständig vom dauerhaften Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) abgelöst werden. Über den Zeitraum Mitte 2012 bis Mitte 2013 sollen EFSF und ESM noch parallel bestehen.

Siehe hierzu auch:
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten



Weitere Informationen:
» Webseite der Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) [Englisch]


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger