Die Fachaufsicht ist eine
Aufsichtsart, bei der sowohl die
Rechtmäßigkeit (d.h. sind einschlägige
Rechtsvorschriften eingehalten worden?) als auch die
Zweckmäßigkeit (d.h. sind diejenigen Maßnahmen gewählt worden, die die Erreichung der gesteckten
Ziele am besten gewährleisten?) des Handelns überprüft werden. Neben der Überwachungsfunktion kommt
der Fachaufsicht auch eine
steuernde Funktion zu, d.h. sie nimmt durch fachliche Steuerung auch Einfluss auf die Organisationspolitik. Bei
der Fachaufsicht handelt es sich um die für den Bereich der
Auftragsverwaltung typische Aufsichtsart.