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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Fachaufsicht

Die Fachaufsicht ist eine Aufsichtsart, bei der sowohl die Rechtmäßigkeit (d.h. sind einschlägige Rechtsvorschriften eingehalten worden?) als auch die Zweckmäßigkeit (d.h. sind diejenigen Maßnahmen gewählt worden, die die Erreichung der gesteckten Ziele am besten gewährleisten?) des Handelns überprüft werden. Neben der Überwachungsfunktion kommt der Fachaufsicht auch eine steuernde Funktion zu, d.h. sie nimmt durch fachliche Steuerung auch Einfluss auf die Organisationspolitik. Bei der Fachaufsicht handelt es sich um die für den Bereich der Auftragsverwaltung typische Aufsichtsart.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger