Als Finanzierungskredite (auch: Kredite zur Deckung von Ausgaben, Haushaltskredite, Finanzkredite, Deckungskredite) bezeichnet man
Kredite
zur Deckung von
Haushaltsausgaben, die aufgenommen werden, wenn die regulären
Haushaltseinnahmen nicht ausreichen, um die zu
leistenden Ausgaben zu decken. Im
Haushaltsplan werden die aus dem Finanzierungskredit zufließenden
Finanzmittel als Einnahmen
dargestellt.
Im Gegensatz dazu dienen die
Kassenkredite/Kassenverstärkungskredite nicht zur Deckung von Haushaltsausgaben, sondern zur
Finanzierung von
vorübergehenden Liquiditätslücken, die entstehen, wenn im
Haushaltsvollzug die regulären Haushaltseinnahmen und die Haushaltskrediteinnahmen
zur Finanzierung der laufenden Ausgaben temporär nicht genügen.
Die Gesamtlaufzeit von Finanzierungskrediten beträgt mindestens einen Tag. Nach oben hin ist die Laufzeit dagegen nicht begrenzt. Am häufigsten
kommen Laufzeiten zwischen sechs Monaten und zehn bzw. 30 Jahren vor.
Zur Aufnahme von Finanzierungskrediten ist eine
Kreditermächtigung im
Haushaltsgesetz erforderlich. Im Rahmen der Kreditermächtigung wird
bestimmt, bis zu welcher Höhe Finanzierungskredite aufgenommen werden dürfen.