Finanzkredite (auch: Haushaltskredite, Deckungskredite, Finanzierungskredite, Kredite zur Deckung von Ausgaben) bezeichnen
Kredite,
welche zur Deckung von
Haushaltsausgaben aufgenommen werden, wenn die regulären
Haushaltseinnahmen nicht ausreichen, um alle zu
leistenden Ausgaben zu decken. Im
Haushaltsplan werden die aus dem Finanzkredit zufließenden
Finanzmittel als Einnahmen
dargestellt.
Im Gegensatz dazu dienen die
Kassenkredite/Kassenverstärkungskredite nicht zur Deckung von Haushaltsausgaben, sondern zur
Finanzierung von
vorübergehenden Liquiditätslücken. Derartige Liquiditätsengpässe entstehen, wenn im
Haushaltsvollzug die regulären Haushaltseinnahmen und die Haushaltskrediteinnahmen
zur Finanzierung der laufenden Ausgaben kurzfristig nicht ausreichen.
Die Gesamtlaufzeit von Finanzkrediten beträgt mindestens einen Tag. Nach oben hin ist sie dagegen nicht begrenzt. Am häufigsten
zu beobachten sind Laufzeiten zwischen sechs Monaten und zehn bzw. 30 Jahren.
Zur Aufnahme von Finanzkrediten ist eine
Kreditermächtigung im
Haushaltsgesetz notwendig. Durch die Kreditermächtigung wird
festgelegt, bis zu welchem Volumen Finanzkredite aufgenommen werden dürfen.