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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Folgesteuern

Folgesteuern sind eine Form der Steuern, mit deren Hilfe sichergestellt werden soll, dass es im Zusammenhang mit einer anderen Steuer zu keiner Steuervermeidung kommt. Hintergrund ist, dass die Folgesteuer denjenigen Sachverhalt besteuert, durch den die andere Steuer vermieden werden könnte.

Beispiel: Schenkungsteuer als Folgesteuer zur Erbschaftsteuer.

Siehe auch:
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Steueruhr Deutschlands
- Aufsätze zum Thema "Steuern"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger