Der Fremdenverkehrsbeitrag ist eine
öffentlich-rechtliche Abgabe, die von Kurorten, Erholungsorten und sonstigen
Fremdenverkehrsgemeinden zur Förderung des Fremdenverkehrs und des Kurz- bzw. Erholungsbetriebs erhoben werden kann.
Der Fremdenverkehrsbeitrag ist von denjenigen selbstständigen natürlichen Personen und juristischen Personen
zu entrichten, denen aus dem Fremdenverkehr bzw. dem Kur-/Erholungsbetrieb mittelbare oder unmittelbare,
besondere Vorteile erwachsen.
Die Einführung von Fremdenverkehrsbeiträgen erfolgt auf Grundlage des jeweiligen Kommunalabgabengesetzes
durch Verabschiedung einer Satzung seitens der jeweiligen Kommune.