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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Fremdmittel

Als Fremdmittel bezeichnet man im Kontext des neuen österreichischen Bundeshaushaltswesens (ab 2013) die in der Vermögensrechnung auszuweisenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten.

Fremdmittel sind z.B.: Geldverbindlichkeiten zur Kassenstärkung, Finanzschulden, Rückstellungen.

Die Fremdmittel sind in kurzfristige und langfristige Fremdmittel zu untergliedern. Fremdmittel gelten als kurzfristig, sofern ihre Fälligkeit bei bis zu einem Jahr liegt. Zu den kurzfristigen Fremdmitteln zählen z.B. die Geldverbindlichkeiten zur Kassenverstärkung. Fremdmittel mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr sind als langfristige Fremdmittel zu kategorisieren (z.B. langfristige Finanzschulden).

Das deutsche Pendant zu den Fremdmitteln ist das Fremdkapital.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den österreichischen Bundeshaushalten und -rechnungsabschlüssen
- Linksammlung zum österreichischen Bundeshaushaltsrecht


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger