Als Fremdmittel bezeichnet man im Kontext des neuen österreichischen
Bundeshaushaltswesens (ab 2013) die in der
Vermögensrechnung auszuweisenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten.
Die Fremdmittel sind in kurzfristige und langfristige Fremdmittel zu untergliedern. Fremdmittel gelten als kurzfristig, sofern ihre Fälligkeit bei bis zu einem Jahr liegt. Zu den kurzfristigen Fremdmitteln zählen z.B. die Geldverbindlichkeiten zur Kassenverstärkung. Fremdmittel mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr sind als langfristige Fremdmittel zu kategorisieren (z.B. langfristige Finanzschulden).
Das deutsche Pendant zu den Fremdmitteln ist das
Fremdkapital.