Das Vermögen ist in kurzfristiges und langfristiges Vermögen zu untergliedern. Die Fremdmittel werden ebenfalls in getrennt in kurzfristigen und langfristigen Fremdmitteln dargestellt. In der Vermögensrechnung ist die Zunahme, Abnahme und Wertveränderungen an Vermögen, Fremdmitteln und Nettovermögen (Ausgleichsposten) darzustellen.
Als kurzfristig gilt Vermögen, sofern erwartet wird dass es innerhalb eines Jahres verbraucht oder in
liquide Mittel umgewandelt wird (z.B. liquide Mittel, Vorräte, kurzfristige
Forderungen). Das übrige Vermögen gilt als langfristiges Vermögen (z.B.
Sachanlagevermögen). Fremdmittel sind als kurzfristig zu kategorisieren, wenn die Fälligkeit bei bis zu einem Jahr liegt (z.B.
Geldverbindlichkeiten zur Kassenstärkung). Die übrigen Fremdmittel werden zu den langfristigen Fremdmitteln gezählt (z.B. langfristige
Finanzschulden).
Die Vermögensrechnung ist vergleichbar mit der
Bilanz eines privatwirtschaftlichen Unternehmens.