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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gesetze, finanzwirksame

Unter finanzwirksamen Gesetzen versteht man im Kontext des Bundes einen Oberbegriff für Gesetze, die Einnahmesenkungen und/oder Ausgabesteigerungen zur Folge haben. Eingeschlossen sind sowohl Einnahmeminderungen bzw. Ausgabeerhöhungen hinsichtlich des aktuellen Haushalts(-entwurfs) als auch Einnahmeminderungen bzw. Ausgabeerhöhungen in künftigen Haushaltsjahren. Finanzwirksame Gesetze bedürfen der Zustimmung der Bundesregierung. Die Verweigerung der Zustimmung der Bundesregierung bedarf der Durchführung eines von zwei (oder beiden) sog. Vorverfahren. In Streitfällen bezüglich der Zustimmungsbedürftigkeit von Gesetzen hat das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden.

Siehe auch:
- Bundeshaushalts-Uhr
- Linksammlung zu den Bundeshaushalten


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger