Unter finanzwirksamen Gesetzen versteht man im Kontext des Bundes einen Oberbegriff für Gesetze, die
Einnahmesenkungen und/oder
Ausgabesteigerungen zur Folge haben. Eingeschlossen sind sowohl Einnahmeminderungen bzw. Ausgabeerhöhungen hinsichtlich
des aktuellen
Haushalts(-entwurfs) als auch Einnahmeminderungen bzw. Ausgabeerhöhungen in künftigen
Haushaltsjahren. Finanzwirksame Gesetze bedürfen der Zustimmung der Bundesregierung. Die Verweigerung der Zustimmung
der Bundesregierung bedarf der Durchführung eines von zwei (oder beiden) sog. Vorverfahren. In Streitfällen bezüglich
der Zustimmungsbedürftigkeit von Gesetzen hat das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden.