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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gewerbesteuer-Istaufkommen

Gewerbesteuer-Istaufkommen Unter dem Gewerbesteuer-Istaufkommen versteht man die Brutto-Gewerbesteuereinnahmen, d.h. die aus der Gewerbesteuer vereinnahmte Beträge vor Abzug der Gewerbesteuerumlage. Die bei den Gemeinden nach Abzug der Gewerbesteuerumlage verbleibenden Gewerbesteuereinnahmen werden als Netto-Gewerbesteuereinnahmen bezeichnet.

Siehe auch:
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Steueruhr Deutschlands
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger