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Grundsatz der Auskömmlichkeit
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Grundsatz der Auskömmlichkeit
Der Grundsatz der Auskömmlichkeit (auch: Grundsatz der Ausreichendheit) besagt, dass die
Einnahmen des öffentlichen Sektors nur in dem Maße erhoben werden dürfen, wie sie
zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben notwendig sind.
Beispiel:
kostendeckende
Entgelte.
Der Begriff der Auskömmlichkeit wird darüber hinaus regelmäßig in politischen Debatten zur Finanzausstattung der Kommunen
gebraucht. Die mittels
Zuweisungen aufgefüllten Einnahmen der Kommunen, so der Kern der Debatten/Forderungen, sollen ausreichen, um neben den
pflichtigen Aufgaben auch in gewissem Umfang Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmen zu können. Eng verwandt mit dieser Debatte ist die Diskussion um die sog.
Konnexität: Wird eine Aufgabe auf eine untere Ebene übertragen, so soll dieser Auch die dazu notwendige Finanzausstattung bereitgestellt werden ("Wer bestellt, bezahlt").
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