Der Grundsatz der Einheit bezeichnet einen
Haushaltsgrundsatz,
der sowohl in der Kameralistik
als auch in der Doppik zu beachten ist. Der
Grundsatz der Einheit besagt, dass es für ein
Haushaltsjahr
prinzipiell nur einen Haushaltsplan
geben darf.
Durch den Grundsatz der Einheit soll folglich die Bildung von Nebenhaushaltsplänen unterbunden werden, da diese zu einer
Zerstückelung des Haushalts
führen würden.