Der Grundsatz der Jährlichkeit bezeichnet einen
Haushaltsgrundsatz, demzufolge der
Haushaltsplan
grundsätzlich nach Jahren getrennt aufzustellen ist. Der Grundsatz der Jährlichkeit gilt auch dann, wenn der
Haushalt für zwei
Haushaltsjahre erstellt
wird (Doppelhaushalt).
Der Grundsatz der Jährlichkeit entfaltet gleichermaßen in der
Kameralistik und auch in der
Doppik seine Gültigkeit.