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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Grundsatz der Klarheit

Der Grundsatz der Klarheit ist ein Haushaltsgrundsatz. Der Grundsatz der Klarheit besagt, dass die Untergliederung der Haushaltsansätze im kameralen bzw. doppischen Haushaltsplan transparent, übersichtlich und systematisch zu erfolgen hat. Die Herkunft der Mittel (z.B. welche Mittel kommen aus Steuern? welche aus Kreditaufnahme? usw.) sowie deren konkrete Verwendung (wofür werden die Mittel verausgabt?) sollen klar ersichtlich sein.

Siehe auch:
- Links zu Bundeshaushalten
- Links zu Landeshaushalten
- Links zu (doppischen) Kommunalhaushalten


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger