Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » G » Grundsatz der Steigerungsfähigkeit des Steueraufkommens

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Grundsatz der Steigerungsfähigkeit des Steueraufkommens

Der Grundsatz der Steigerungsfähigkeit des Steueraufkommens ist ein fiskalisch-budgetärer Besteuerungsgrundsatz. Er fordert, dass der Steuergesetzgeber im Bedarfsfall in der Lage sein muss, durch einzelne Maßnahmen/Gesetzänderungen die Steuereinnahmen zu erhöhen.

Der Grundsatz der Steigerungsfähigkeit des Steueraufkommens ist hierbei insb. in Kombination mit dem Grundsatz der Ausreichendheit der Steuererträge zu verstehen. So muss das Steuersystem die Möglichkeit offen lassen, gesteigerte Ausgabebedarfe durch gesteigerte Einnahmen zu decken, um so wiederum dem Grundsatz der Ausreichendheit der Steuererträge Rechnung tragen zu können.

Siehe auch:
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Steueruhr Deutschlands


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger