Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Besteuerung ist ein
ethisch-sozialer Besteuerungsgrundsatz, der verlangt, dass die Verteilung der abzuführenden Steuerlast der Verteilung der individuellen ökonomischen Leistungsfähigkeit entspricht. Ökonomisch leistungsfähige Wirtschaftssubjekte haben folglich mehr
Steuern zu zahlen als ökonomisch weniger leistungsfähige Wirtschaftssubjekte
(Leistungsfähigkeitsprinzip).