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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Besteuerung

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Besteuerung ist ein ethisch-sozialer Besteuerungsgrundsatz, der verlangt, dass die Verteilung der abzuführenden Steuerlast der Verteilung der individuellen ökonomischen Leistungsfähigkeit entspricht. Ökonomisch leistungsfähige Wirtschaftssubjekte haben folglich mehr Steuern zu zahlen als ökonomisch weniger leistungsfähige Wirtschaftssubjekte (Leistungsfähigkeitsprinzip).

Siehe auch:
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Steueruhr Deutschlands
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger