Die Gruppe ist in der Kameralistik
die unterste verbindliche Gliederungsebene des
Gruppierungsplans.
Den Gruppen sind die Obergruppen
hierarchisch übergeordnet. Die Obergruppen sind wiederum den
Hauptgruppen untergeordnet.
Den Gruppen können ihrerseits einzig die
Titel
untergeordnet sein, wobei die Gliederung bis zur Ebene der Gruppe für Bund, Länder und Kommunen verbindlich ist.
Jeder Gruppe ist eine dreistellige Kennziffer zugeordnet (sog.
Gruppierungsnummer). Die erste Ziffer ergibt sich hierbei aus der übergeordneten Hauptgruppe, die zweite
Ziffer leitet sich aus der übergeordneten Obergruppe ab.