Die Obergruppe (OG) ist die mittlere Gliederungsebene des Gruppierungsplans.
Den Obergruppen sind die Hauptgruppen hierarchisch übergeordnet und die
Gruppen hierarchisch untergeordnet.
Jeder Obergruppe kann eine zweistellige Kennziffer zugeordnet werden. Die erste Ziffer ergibt sich hierbei aus der übergeordneten Hauptgruppe.
Obergruppen sind zum Beispiel:
- Obergruppe 01: Gemeinschaftsteuern- und
Gewerbesteuerumlage
- Obergruppe 11: Verwaltungseinnahmen
- Obergruppe 43: Versorgungsbezüge und dergleichen
- Obergruppe 57: Zinsausgaben an Kreditmarkt
- Obergruppe 62: Schuldendiensthilfen an öffentlichen Bereich
Die Obergruppen können im Einzelnen dem Gruppierungsplan
entnommen werden (siehe Links am Seitenende).