Der Gruppierungsplan (GPl) ist in der
Kameralistik
eine Verwaltungsvorschrift, die die Gliederung von
Einnahmen und
Ausgaben im
kameralen Haushaltsplan
nach inhaltlicher Zuordnung, d.h. nach Einnahme- bzw. Ausgabearten, regelt.
Der Gruppierungsplan hat drei verbindliche Gliederungsebenen:
Hauptgruppen,
Obergruppen und
Gruppen.
Eine weitere Aufteilung der Einnahme- oder Ausgabearten durch Erweiterung der dreistelligen
Gruppierungsnummer in die fünfstellige
Titelnummer ist in das Ermessen der
Gebietskörperschaften
gelegt. Im Gruppierungsplan sind die ersten drei Stellen der
fünfstelligen Titelnummer, die so genannte Gruppierungsnummer, für Bund und
Länder verbindlich und der Gruppierungsplan ist auch mit der
Haushaltssystematik der Kommunen abgestimmt.