HaushaltsSteuerung.de »
Lexikon »
H »
Hauptgruppe 7 "Baumaßnahmen"
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Hauptgruppe 7 "Baumaßnahmen"
Bei der Hauptgruppe 7 "Baumaßnahmen"
handelt es sich um eine von zehn
Hauptgruppen gemäß
Gruppierungsplan (ab
Haushalt 2014).
Der Hauptgruppe 7 "Baumaßnahmen" sind keine Obergruppen oder
Gruppen zugeordnet.
Unter die Hauptgruppe 7 "Baumaßnahmen" fallen Ausgaben für eigene Baumaßnahmen, Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten und
Erwerb von Grundvermögen (für diese Zwecke nur, soweit nicht bei Obergruppe 82 "Erwerb von unbeweglichen Sachen" veranschlagt). Zu den
Baumaßnahmen zählen insb.:
- Baumaßnahmen des Hochbaues
- Baumaßnahmen des Bauingenieurwesens
- Baumaßnahmen des Wasserwesens
- Baumaßnahmen des Eisenbahnwesens
- Baumaßnahmen des Straßenbauwesens
- Baumaßnahmen des Stadtbauwesens
- Baumaßnahmen der Landespflege
Eingeschlossen sind z.B.:
- Rohbau und Ausbau, wie z.B. Innen- und Außenanstrich, Glaserarbeiten, Tischlerarbeiten
- alle dauerhaften Einbauten und Ausstattungen, die normalerweise vor dem Bezug oder der Ingebrauchnahme installiert werden, z.B. Öfen, Herde, Zentralheizung, Gasleitung, elektrische Anlagen
- alle dauerhaften und unbeweglichen Ausstattungen, die ein wesentlicher Bestandteil dieser Bauten sind
- alle Baunebenkosten, wie Leistungen von Architekten und Ingenieuren, Behördenleistungen, Grundsteinlegungen, Richtfeste usw.
Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der Länder
|