Die Haushaltseinheit ist ein allgemeiner Haushaltsgrundsatz,
der sowohl in der Kameralistik als auch in der Doppik besagt, dass es für ein Haushaltsjahr
grundsätzlich nur einen Haushaltsplan geben darf.
Durch den Grundsatz der Haushaltseinheit soll demnach das Bilden von Nebenhaushaltsplänen verhindert werden, da diese zu einer
Zerstückelung des Haushalts führen würden.