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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltsgliederung, organische

Von einer organischen Haushaltsgliederung wird dann gesprochen, wenn sich die Strukturierung des Haushaltsplans an den organisatorischen Strukturen der Verwaltung orientiert.

Die organische Haushaltsgliederung hat zum Ziel, Verantwortlichkeiten für das Verwaltungshandeln klar einzelnen Organisationseinheiten zuordnen zu können. Dies ist gleichzeitig eine elementare Voraussetzung für eine effektive Steuerung der Verwaltung durch die Politik.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger