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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Jährlichkeitsgrundsatz

Der Jährlichkeitsgrundsatz ist ein Haushaltsgrundsatz, der besagt, dass der Haushaltsplan grundsätzlich nach Jahren getrennt aufzustellen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Haushalt für mehrere Haushaltsjahre erstellt wird (Doppelhaushalt). Der Jährlichkeitsgrundsatz gilt sowohl in der Doppik, als auch in der Kameralistik.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger