Kontakt
|
Sitemap
|
Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
Lexikon
» Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de
»
Lexikon
»
J
» Jährlichkeitsgrundsatz
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Jährlichkeitsgrundsatz
Der Jährlichkeitsgrundsatz ist ein
Haushaltsgrundsatz
, der besagt, dass der
Haushaltsplan
grundsätzlich nach Jahren getrennt aufzustellen ist. Dies gilt auch dann, wenn der
Haushalt
für mehrere
Haushaltsjahre
erstellt wird (
Doppelhaushalt
). Der Jährlichkeitsgrundsatz gilt sowohl in der
Doppik
, als auch in der
Kameralistik
.
Siehe auch:
-
Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
-
Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
-
Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
© Andreas Burth, Marc Gnädinger