Die Konjunkturausgleichsrücklage ist ein im Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der
Wirtschaft (StabG) vorgesehenes Instrument der
Konjunktursteuerung. Der Staat soll dabei im Sinne einer
antizyklischen Wirtschaftspolitik agieren. Nach dieser Logik wird die
Haushaltspolitik in den Dienst der Wirtschaftspolitik gestellt, wie es der
Gestaltungsfunktion entspricht.
Konkret sollen mit der Konjunkturausgleichsrücklage in wirtschaftlich guten Zeiten erzielte
Steuermehreinnahmen bei der Zentralbank so lange stillgelegt werden, bis eine rückläufige konjunkturelle
Entwicklung eintritt und die Wirtschaft wieder durch höhere
Staatsausgaben und zusätzliche öffentliche Aufträge belebt werden muss.