Die Entscheidungen einer Kommune/ihrer kommunalpolitischen Führung können positive/negative Wirkungen auf eine andere Kommunen (bzw. deren Einwohner) haben (z.B. Bau eines Theaters, das auch von Einwohnern aus Nachbarkommunen genutzt werden kann; Bau eines Windrades an der Gemeindegrenze, das auch die Lebensqualität der Einwohner in der Nachbarkommune beeinträchtigt). Diese Wirkungen werden aber nicht notwendigerweise in das Entscheidungskalkül der kommunalpolitischen Entscheider einbezogen. Letztlich kann es aber zuweilen einer Internalisierung (Ausgleich) dieser Externalitäten (externe Effekte) bedürfen, um die
Effizienz/den Nutzen insgesamt zu erhöhen. Diese koordinierende/lenkende Funktion kann dem
kommunalen Finanzausgleichsystem zukommen. Selbige Notwendigkeit kann nicht nur in horizontaler Hinsicht, sondern auch in vertikaler Hinsicht entstehen, z.B. durch den Bau einer Landeseinrichtung, die vor Ort die Lebensqualität steigert/beeinträchtigt.