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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Funktionen des kommunalen Finanzausgleiches

Mit dem kommunale Finanzausgleich sollen bestimmte Ziele/Funktionen erfüllt werden. Der kommunale Finanzausgleich hat in finanzwissenschaftlicher Hinsicht eine Kernfunktion/Mutterfunktion: Hierbei handelt es sich um die sog. Allokationsfunktion des kommunale Finanzausgleichs. Die Allokationsfunktion begründet sich darin, dass es in der Ökonomie immer eine Knappheit der Ressourcen gibt. Nach der Allokationsfunktion sollen in Bezug auf den kommunalen Finanzausgleich die insgesamt in einem Land verfügbaren finanziellen Mittel horizontal (zwischen den Kommunen) als auch vertikal (zwischen den Kommunen und dem Land) effizient eingesetzt/verteilt werden. Kommt es zu einer optimalen Allokation der finanziellen Mittel, wird das höchstmögliche Nutzenniveau für die Einwohner des Landes insgesamt erreicht.

Aus dieser Mutterfunktion leiten sich weitere Funktionen/Ziele ab:
- Verteilungsfunktion
- Versicherungsfunktion
- Koordinations- und Lenkungsfunktion

Darüber hinaus werden dem kommunalen Finanzausgleich i.d.R. weitere (zuweilen miteinander verbundene) Funktionen/Ziele zugesprochen, die zum Teil ebenfalls finanzwissenschaftlich begründet sind:
- Finanzierungsfunktion bzw. fiskalische Funktion
- Redistributive/distributive Funktion
- Raumordnerische (ordnungspolitische) Funktion
- Gesamtwirtschaftliche Funktion

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Finanzausgleichsgesetzen in Deutschland
- Linksammlung zu Informationsseiten zum Thema "Kommunaler Finanzausgleich"
- Aufsätze zum Thema "Kommunaler Finanzausgleich"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger