Die Finanzierungsfunktion (auch: fiskalische Funktion) bezeichnet eine
Funktion des kommunalen Finanzausgleichs. Die
Zuweisungen eines Bundeslandes sollen nach der Finanzierungsfunktion die kommunale Finanzmasse in diesem Bundesland stärken, damit die Kommunen ihre Aufgaben in finanzieller Eigenverantwortlichkeit wahrnehmen können. Die Zuweisungen über den
kommunalen Finanzausgleich haben einen subsidiären Charakter (d.h. Ergänzung der eigenen kommunalen
Einnahmen), der die originäre Finanzausstattung der Kommunen durch vertikale Zuweisungen insgesamt soweit ergänzt, dass die Kommunen ihre
Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmen können (sofern dies ohne diese Zuweisungen (im Einzelfall) nicht möglich ist). Der inhaltlichen Bedienung dieser Finanzierungsfunktion dient der vertikale Ausgleich zwischen dem Bundesland und seinen Kommunen.
Durch die Finanzierungsfunktion kommen die Bundesländer ferner ihrer grundgesetzlichen Pflicht nach, den Kommunen einen Teil des Aufkommens der
Gemeinschaftssteuern und der
Landessteuern zur Verfügung zu stellen. Problematisch sind in diesem Sinne Konstellationen, bei denen die Einnahmen der Kommunen beträchtlich durch den kommunalen Finanzausgleich erhöht werden. In diesem Fall geraten die Kommunen in die Gefahr, dass sie in eine hohe Abhängigkeit vom Finanzausgleichssystem geraten.