Unter Krediten zur Deckung von Ausgaben (auch: Haushaltskredite, Finanzierungskredite, Deckungskredite, Finanzkredite) versteht man
Kredite,
welche zur Finanzierung von
Haushaltsausgaben aufgenommen werden, wenn die regulären
Haushaltseinnahmen nicht genügen, um alle zu
leistenden Ausgaben zu decken. Im
Haushaltsplan
werden die aus dem Kredit zur Deckung von Ausgaben zufließenden
Finanzmittel als Einnahmen
abgebildet.
Im Gegensatz dazu dienen
Kassenkredite/Kassenverstärkungskredite nicht zur Deckung von Haushaltsausgaben, sondern zur
Finanzierung von
kurzfristigen Liquiditätsengpässe, die entstehen, wenn im
Haushaltsvollzug die regulären Haushaltseinnahmen und die Haushaltskrediteinnahmen
zur Finanzierung der laufenden Ausgaben temporär nicht ausreichen.
Die Gesamtlaufzeit von Krediten zur Deckung von Ausgaben beträgt mindestens einen Tag. Nach oben hin besteht keine Grenze. Am häufigsten
kommen Laufzeiten zwischen 6 Monaten und 10 bzw. 30 Jahren vor.
Zur Aufnahme von Krediten zur Deckung von Ausgaben ist eine
Kreditermächtigung im
Haushaltsgesetz erforderlich. Im Rahmen der Kreditermächtigung wird
festgelegt, bis zu welcher Höhe Kredite zur Deckung von Ausgaben aufgenommen werden dürfen.