Ein Leitbild ist ein von der politischen Führung und/oder den Verwaltungsmitarbeitern einer
Gebietskörperschaft erstelltes, schriftlich festgehaltenes Handlungsprogramm mit
strategischen Zielsetzungen, das grobe Leitlinien
für das Handeln der betroffenen Akteure (insb. Politiker und Verwaltungsmitarbeiter) enthält.
Von der Erstellung eines Leitbildes soll v.a. eine motivierende Wirkung auf die Akteure und
eine positive Außenwirkung ausgehen.
Vom Umfang her sind Leitbilder i.d.R. eher kurz gehalten. In einigen Fällen werden aber auch umfangreichere
Leitbilder erstellt. Die im Leitbild formulierten
Ziele sind i.d.R.
eher von abstraktem, grundsätzlichem und in Bezug auf die anvisierte Zielerreichung
häufig von langfristigem Charakter.
(Kommunal)politische Leitbilder enthalten hierbei Leitlinien für
wichtige politische Handlungsfelder (z.B. Wirtschaft, Finanzen, Soziales, Tourismus, Wohnen) definieren.
Sie dienen als Richtschnur für das Handeln von Politikern und Verwaltungsmitarbeitern.
(Kommunal)politische Leitbilder werden von der Politik (oftmals unter Mitwirkung von Verwaltungsmitarbeitern und Bürgern) erstellt.
Verwaltungsleitbilder haben demgegenüber primär organisationsbezogenen, verwaltungsinternen Charakter und dienen als Richtschnur für
das Handeln der Verwaltungsmitarbeiter. Verwaltungsleitbilder werden i.d.R. auch von den Verwaltungsmitarbeitern selbst erstellt.
Die beiden genannten Gruppen sind hierbei jedoch nicht immer exakt trennbar, da z.B. in einigen Fällen beide Leitbild-Typen
in einem Leitbild zusammengefasst sind.