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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Mehrauszahlungen

Als Mehrauszahlungen bezeichnet man diejenigen im Rahmen des Haushaltsvollzugs realisierten Auszahlungen, die die im Haushaltsplan veranschlagten Auszahlungen übersteigen.

Mehrauszahlungen dürfen grundsätzlich nur dann geleistet werden, wenn sie aufgrund gesetzlicher Regelungen oder spezieller Haushaltsvermerke zulässig und durch Minderauszahlungen oder Mehreinzahlungen an anderer Stelle gedeckt sind. Darüber hinaus gehende Mehrauszahlungen (d.h. überplanmäßige Auszahlungen oder außerplanmäßige Auszahlungen) sind als sog. Notbewilligung in bestimmten Einzelfällen zulässig.

Gegensatz: Minderauszahlungen.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger