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Mehrauszahlungen
Als Mehrauszahlungen bezeichnet man diejenigen im Rahmen des
Haushaltsvollzugs
realisierten
Auszahlungen
, die die im
Haushaltsplan
veranschlagten Auszahlungen übersteigen.
Mehrauszahlungen dürfen grundsätzlich nur dann geleistet werden, wenn sie aufgrund gesetzlicher Regelungen oder spezieller
Haushaltsvermerke
zulässig und durch Minderauszahlungen oder
Mehreinzahlungen
an anderer Stelle gedeckt sind. Darüber hinaus gehende Mehrauszahlungen (d.h.
überplanmäßige Auszahlungen
oder
außerplanmäßige Auszahlungen
) sind als sog.
Notbewilligung
in bestimmten Einzelfällen zulässig.
Gegensatz:
Minderauszahlungen
.
© Andreas Burth, Marc Gnädinger