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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Nachtragssatzung

Eine Nachtragssatzung (auch: Nachtragshaushaltssatzung) ermöglicht es einer Kommune nachträglich Teile der ursprünglichen Haushaltssatzung abzuändern. Wird eine Nachtragssatzung verabschiedet, so ist auch ein Nachtragshaushalt zu erstellen.

Nachtragssatzungen werden auf kommunaler Ebene verabschiedet. Das Pendant zur Nachtragssatzung auf der Ebene von Bund und Ländern ist das Nachtragshaushaltsgesetz.

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Öffentlicher Haushalt"
- Blog-Einträge zum Thema "Analysen doppischer Haushalte"

Blog-Einträge zum Thema:
- Beispiele kommunaler Nachtragshaushalte (Blog-Eintrag vom 21.5.2015)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger