Die Negativreserve dient dazu,
Ausgaben im Vorgriff auf Einsparungen zu
finanzieren. Diese Einsparungen sollen im Laufe des
Haushaltsjahrs erzielt werden, wenngleich zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushaltsplans noch nicht feststeht, in welchem Bereich
genau die Einsparungen tatsächlich realisiert werden können.
Die Negativreserve wird folglich im Haushaltsplan als negativer Betrag angesetzt, der im Laufe des Haushaltsjahrs durch Übertragungen
aus Bereichen mit überschüssiger Mittelausstattung zu erwirtschaften ist. Das Volumen der Negativreserve ist auf einen Höchstbetrag
von 200 Mio. Euro beschränkt.