Unter der Nettoinvestitionsrate ist in
kameralen kommunalen
Haushalten die allgemeine Zuführung vom
Verwaltungs- zum
Vermögenshaushalt abzüglich der ordentlichen
Kredittilgung und Kreditbeschaffungskosten zu verstehen. Die Nettoinvestitionsrate
ist bei kameralen Haushalten ein wichtiges Merkmal für die kommunale Eigenfinanzierungskraft.