Öffentliche Aufgaben werden nicht nur durch öffentliche Einheiten erbracht. Vielmehr bedient sich der Staat in der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben
auch natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts (z.B. AGs, GmbHs). Vorteil einer solchen öffentlichen Aufgabenwahrnehmung durch Private
ist z.B., dass öffentliche Ressourcen geschont werden. Auch erfolgt die Aufgabenwahrnehmung teilweise
effizienter und
effektiver.