Unter dem Begriff der institutionellen Organisation (auch: Aufbauorganisation) versteht man die statische
(und zumeist hierarchische) Gliederung einer Organisation (z.B. Unternehmen, öffentliche Verwaltung)
in unterschiedliche Teileinheiten
(Organisationseinheiten inkl.
Stellen), welchen Kompetenzen und Aufgaben zugeordnet werden. Die einzelnen Teileinheiten sind
durch organisatorische Beziehungen (z.B. hierarchische Über- bzw. Unterordnung) miteinander verknüpft
und wirken in einem arbeitsteiligen System auf das
Ziel der jeweiligen Organisation hin.
Ferner existieren in Unternehmen und zum Teil auch in öffentlichen Verwaltungen noch weitere Arten
der institutionellen Organisation (z.B. Mehrlinien-Organisation, Matrix-Organisation).