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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Passivtausch

Der Passivtausch bezeichnet eine Umschichtung zweier Positionen auf der Passivseite der Bilanz. Die Bilanzsumme ändert sich durch einen Passivtausch nicht.

Beispiel: Eine kurzfristige Verbindlichkeit wird im Rahmen einer Umschuldungsmaßnahme zu einer langfristigen Verbindlichkeit umgewandelt.

Gegensatz: Aktivtausch.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger