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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Pensionsrückstellungsquote

Die Pensionsrückstellungsquote ist eine Kennzahl, die angibt, wie hoch der Anteil der Pensionsrückstellungen am Gesamtkapital ist.

Formel: Pensionsrückstellungsquote

Die Pensionsrückstellungsquote zeigt an, wie viel Prozent des gesamten Kapitals in zukünftigen Pensionsverpflichtungen gegenüber den Pensionsberechtigten der öffentlichen Verwaltung (z.B. pensionierte Beamte) gebunden ist. Auch wenn die fälligen Auszahlungen an die Pensionsberechtigten i.d.R. erst deutlich später erfolgen, so lässt sich anhand dieser Kennzahl doch bereits ablesen, wie hoch diese zukünftige Belastung sein wird und wie sie den Haushalt belasten wird.

Siehe auch:
- Finanzkennzahlen in der Doppik
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger