Als Kapital bezeichnet man die einem Unternehmen bzw. einer öffentlichen Verwaltung zur Verfügung gestellten Mittel
zur Finanzierung
der Unternehmens- bzw. Verwaltungstätigkeit. Das Kapital wird auf der
Passivseite
der Bilanz ausgewiesen. Die Summe des
gesamten Kapitals entspricht gemäß der
Bilanzgleichung der Summe des gesamten Vermögens.
Hinzu kommen die Sonderposten,
die eine Sonderrolle einnehmen, da sie weder dem Eigen- noch dem Fremdkapital eindeutig zugerechnet werden können.
Ferner zählen auch die passiven Rechnungsabgrenzungsposten
zum Kapital. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten stellen Verbindlichkeiten besonderer Art dar.