Der Begriff der Personalstandstatistik (vollständiger Titel: Personal des
öffentlichen Dienstes - Fachserie 14, Reihe 6) bezeichnet eine jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Statistik aus der Fachserie "Finanzen und
Steuern".
Die Personalstandstatistik enthält Daten zu den Beschäftigten der
öffentlichen Arbeitgeber. Die Ergebnisse der Personalstandstatistik dienen insbesondere als Entscheidungsgrundlage zur Weiterentwicklung des Dienst-, Besoldungs-, Tarif- und Versorgungsrechts. Die Daten der Personalstandstatistik dienen darüber hinaus der
mittelfristigen Finanzplanung von Bund und Ländern. Auf Basis der Personalstandstatistik können ferner
Benchmarkings durchgeführt werden (z.B. im kommunalen Bereich).
Die Personalstandstatistik ist eine Stichtagserhebung zum 30.6. des jeweiligen Jahres.
Rechtsgrundlage zur Personalstandstatistik ist insb. das Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG).