Bei den Primäreinnahmen handelt es sich um eine Größe im Kontext der Berechnung des
Primärsaldos.
Die Primäreinnahmen bestimmen sich, indem von den
bereinigten Einnahmen
(ohne Leistungen der Geberländer im Länderfinanzausgleich (LFA))
die Erlöse
aus Vermögensveräußerungen in Abzug gebracht werden.
Hierdurch werden Einmaleffekte herausgerechnet.
Folgende Grafik zeigt die Primäreinnahmen im Gesamtzusammenhang der Primärsaldo-Berechnung:
Die oben beschriebene Berechnungssystematik folgt einer Empfehlung des Statistischen Bundesamtes für die Primärsaldo-Berechnung für Deutschland.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Berechnungsvarianten (z.B. im Kontext der EU-Staatsfinanzen).