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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Prinzip des Interessenausgleichs

Das Prinzip des Interessenausgleichs ist ein Begriff aus der kommunalen Finanzwirtschaft. Es besagt, dass eine Gemeinde sowohl ein fiskalisches Interesse an Einwohnern wie auch an ortsansässigen Unternehmen haben sollte. Dieses fiskalische Interesse wird aus Gemeindesicht über die entsprechenden Gemeindesteuern realisiert, die sowohl die Einwohner als auch die Unternehmen besteuern. Es sind dies aktuell v.a. die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer.

Wäre der fiskalische Interessenausgleich zwischen Einwohnern und Unternehmen nicht gegeben (z.B., weil lediglich Einwohner besteuert würden), so hätten die Gemeinden annahmegemäß ein einseitiges Interesse daran, möglichst viele Einwohner zu haben, würden gleichzeitig aber die Pflege des lokalen Unternehmertums vernachlässigen.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger