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Prinzip des Interessenausgleichs
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Prinzip des Interessenausgleichs
Das Prinzip des Interessenausgleichs ist ein Begriff aus der kommunalen
Finanzwirtschaft. Es besagt, dass eine Gemeinde sowohl ein fiskalisches Interesse an Einwohnern wie
auch an ortsansässigen Unternehmen haben sollte. Dieses fiskalische Interesse wird aus Gemeindesicht über die entsprechenden
Gemeindesteuern realisiert, die sowohl die Einwohner als auch die Unternehmen
besteuern. Es sind dies aktuell v.a. die
Grundsteuer B und die
Gewerbesteuer.
Wäre der fiskalische Interessenausgleich zwischen Einwohnern und Unternehmen nicht gegeben
(z.B., weil lediglich Einwohner besteuert würden), so hätten die Gemeinden annahmegemäß
ein einseitiges Interesse daran, möglichst viele Einwohner zu haben, würden gleichzeitig
aber die Pflege des lokalen Unternehmertums vernachlässigen.
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