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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Pro-Kopf-Verschuldung

Der Begriff der Pro-Kopf-Verschuldung bezeichnet den Teil der Verschuldung einer Gebietskörperschaft, einer Gruppe von Gebietskörperschaften oder eines Gesamtstaats, der auf einen einzelnen Einwohner entfällt. Die Pro-Kopf-Verschuldung wird berechnet, indem der Schuldenstand durch die Einwohnerzahl geteilt wird.

Die Bestimmung der Höhe der Pro-Kopf-Verschuldung erfolgt z.B., um den Schuldenstand von Gebietskörperschaften mit unterschiedlicher Einwohnerzahl vergleichbar zu machen.

Siehe auch:
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger