Der Begriff der Pro-Kopf-Verschuldung bezeichnet den Teil der
Verschuldung einer
Gebietskörperschaft, einer Gruppe von Gebietskörperschaften oder eines Gesamtstaats, der auf einen einzelnen Einwohner entfällt. Die Pro-Kopf-Verschuldung wird berechnet, indem der
Schuldenstand durch die Einwohnerzahl geteilt wird.
Die Bestimmung der Höhe der Pro-Kopf-Verschuldung erfolgt z.B., um den Schuldenstand von Gebietskörperschaften mit unterschiedlicher Einwohnerzahl vergleichbar zu machen.