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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Quasi-Wettbewerb

Als Quasi-Wettbewerb bezeichnet man das künstliche Schaffen von Wettbewerbssituationen in öffentlichen Verwaltungen über die Durchführung von internen und externen Benchmarkings bzw. Leistungsvergleichen. So sind öffentliche Verwaltungen in vielen Bereichen nicht auf dem freien Markt, sondern als Monopolist tätig. Benchmarkings stellen eine Möglichkeit dar, den tatsächlich nicht existierenden Wettbewerb künstlich herbeizuführen (Quasi-Wettbewerb), indem sich eine Verwaltung mit verschiedenen anderen Benchmarking-Partnern (z.B. andere Verwaltungen, privatwirtschaftliche Unternehmen) vergleicht. Es kann sich hierbei z.B. um Kostenvergleiche, Prozessvergleiche, Strukturvergleiche oder Qualitätsvergleiche handeln.

Durch regelmäßig durchgeführte Benchmarkings und dem damit einhergehenden Quasi-Wettbewerb erhofft man sich einen ähnlichen Effekt auf die öffentliche Leistungserstellung (insb. bzw. Effizienz- und Effektivitätssteigerungen) herbeizuführen, wie es ein echter Wettbewerb täte.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger