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Quasi-Wettbewerb
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Quasi-Wettbewerb
Als Quasi-Wettbewerb bezeichnet man das künstliche Schaffen von Wettbewerbssituationen in öffentlichen Verwaltungen über die Durchführung von
internen und
externen Benchmarkings bzw.
Leistungsvergleichen. So sind öffentliche Verwaltungen in vielen Bereichen nicht auf dem freien Markt, sondern als Monopolist tätig. Benchmarkings
stellen eine Möglichkeit dar, den tatsächlich nicht existierenden Wettbewerb künstlich herbeizuführen (Quasi-Wettbewerb), indem sich eine Verwaltung
mit verschiedenen anderen Benchmarking-Partnern (z.B. andere Verwaltungen, privatwirtschaftliche Unternehmen) vergleicht. Es kann sich hierbei z.B. um
Kostenvergleiche, Prozessvergleiche, Strukturvergleiche oder Qualitätsvergleiche handeln.
Durch regelmäßig durchgeführte Benchmarkings und dem damit einhergehenden Quasi-Wettbewerb erhofft man sich einen ähnlichen Effekt auf
die öffentliche
Leistungserstellung (insb. bzw.
Effizienz- und
Effektivitätssteigerungen) herbeizuführen, wie es ein echter Wettbewerb täte.
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