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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Sachsteuern

Sachsteuern: Grundsteuer, Gewerbesteuer Unter Sachsteuern versteht man Steuern, die auf das Eigentum an bestimmten Besteuerungsobjekten bzw. Vermögensgegenständen erhoben werden. Sachsteuern werden auch als Objekt- oder Realsteuern bezeichnet. Sie werden bei denjenigen Akteuren erhoben, denen die Vermögensgegenstände zuzurechnen sind, wobei die Leistungsfähigkeit dieser Personen, anders als z.B. bei der Einkommensteuer, unbeachtet bleibt.

Sachsteuern in Deutschland sind die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Im Fall der Gewerbesteuer ist das Eigentum an einem Gewerbebetrieb das Besteuerungsobjekt. Im Fall der Grundsteuer ist demgegenüber das Eigentum an Grundstücken (inkl. deren Bebauung) das Besteuerungsobjekt. Bei der Grundsteuer wird weiter differenziert zwischen der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe/Grundstücke) und der Grundsteuer B (alle übrigen bebauten und bebaubaren Grundstücke).

Die Sachsteuern gehören zu den bedeutendsten Einnahmequellen zahlreicher Kommunen.

Siehe hierzu auch:
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Linksammlung zu wichtigen Finanzstatistiken
- Steueruhr Deutschlands


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger