Als abscheuliche Schulden (auch: Diktatorenschulden; engl. "odious debts") bezeichnet man einen
Schuldenbegriff, der z.T. im völkerrechtlichen Kontext gebraucht wird. Unter abscheulichen Schulden
versteht man öffentliche Schulden, die von einer diktatorischen (Vorgänger-)Regierung aufgenommen wurden
und deren Schuldendienst von der (demokratischen) Nachfolgeregierung verweigert wird (d.h. die Schulden
werden nicht anerkannt).
Schulden gelten als "abscheulich" und damit als nicht zumutbar für die Nachfolgeregierung, wenn sie (1.)
ohne direkte oder indirekte demokratische Legitimierung (z.B. diktatorisches Regime) aufgenommen wurden,
(2.) die aus dem Kredit zufließenden Mittel zum Schaden der Bevölkerung (z.B. zu deren Unterdrückung)
verwendet wurden und (3.) der Kreditgeber von den beiden zuvor genannten Kriterien Kenntnis hatte oder hätte haben müssen.
Das Konzept der abscheulichen Schulden setzt somit einen Anreiz für Kreditgeber, diktatorischen Regimes kein Geld zu
leihen, da im Falle eines Umsturzes die Gefahr besteht, dass sie das verliehene Geld in voller Höhe verlieren.