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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Schuldenübernahme

Unter einer Schuldenübernahme versteht man eine dreiseitige Vereinbarung zwischen dem Gläubiger, dem alten Schuldner und dem neuen Schuldner. Im Rahmen der Vereinbarung übernimmt der neue Schuldner die ausstehenden Zahlungsverpflichtungen des alten Schuldners ggü. dem Gläubiger.

Siehe auch:
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger