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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Sekundärkostenstelle

Sekundärkostenstellen (auch: Vorkostenstellen, Nebenkostenstellen, Hilfskostenstellen) sind eine Form der Kostenstelle, bei der die dort angefallenen Kosten auf andere Sekundär- und Primärkostenstellen umgelegt werden. Grund ist, dass die von der Sekundärkostenstelle erbrachten Leistungen von diesen anderen Kostenstellen in Anspruch genommen werden. Auf Sekundärkostenstellen werden keine Kostenträger erstellt, vielmehr erbringen sie Leistungen für andere Kostenstellen.

Gegensatz: Primärkostenstelle.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger